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Die E-Rechnung kommt!

Die E-Rechnung kommt!
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Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnung) in Kraft. Diese neue Regelung betrifft alle Unternehmer, die im B2B-Bereich (Geschäfte zwischen Unternehmen) tätig sind.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Möglichkeiten zur Umsetzung informieren.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt wird und eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Eine Rechnung im PDF-Format erfüllt diese Anforderungen nicht.

Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Grundsätzlich sind alle Unternehmer mit Sitz, Geschäftsleitung oder einer Betriebsstätte in Deutschland zur Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtet. Insbesondere auch von der E-Rechnungspflicht umfasst sind:

–    Die Ausstellung von Gutschriften

–    Die Ausstellung von Rechnungen mit Umkehr der Umsatzsteuerschuld gem. § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)

–    Die Ausstellung von Rechnungen durch Kleinunternehmer gem. § 19 UStG

–    Vermieter (B2B: Empfang und Ausstellung, B2C: Empfang)

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Hier ist zwischen der Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen und der Ausstellung von E-Rechnungen zu unterscheiden:

–    Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gilt ab dem 01.01.2025.

–    Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt ab dem 01.01.2027; für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 800.000 € ab dem 01.01.2028.

 

Wie wird die E-Rechnungspflicht umgesetzt?

Die E-Rechnungspflicht kann durch Software verschiedener Anbieter umgesetzt werden.

Wir bieten Ihnen die Integration und Einrichtung des Empfangs von E-Rechnungen in „DATEV Unternehmen Online“ an, wodurch Sie sicher und komfortabel mit den elektronischen Eingangsrechnungen arbeiten können. Zusätzlich haben wir als Steuerkanzlei die Möglichkeit, unmittelbar auf Eingangsrechnungen für die Zwecke der Buchhaltung zuzugreifen – ein separater Upload durch Sie entfällt.

Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt erst ab dem Jahr 2027. Da wir eine Vereinheitlichung der Rechnungsstellung für sinnvoll halten, möchten wir Ihnen aber bereits im Laufe des Jahres 2025 die Möglichkeit geben, selbst E-Rechnungen auszustellen. Auch hier wird die Umsetzung im Rahmen einer DATEV-Lösung erfolgen.

Zusätzlich zur Einrichtung der notwendigen Software-Komponenten, bieten wir ebenfalls Schulungen zur zum Empfang (ab Q4/24) und zur Ausstellung (in 2025) von E-Rechnungen an. Über genaue Termine informieren wir Sie gesondert.

Wenn Sie an einer Umsetzung der Maßnahmen für den Empfang und die Ausstellung von E-Rechnungen durch uns interessiert sind, bitten wir Sie um eine kurze und unverbindliche Interessensbekundung – per E-Mail oder telefonisch.


Sollten Sie vorab Fragen zur E-Rechnungen haben, kontaktieren Sie uns gerne über unsere Kontaktseite oder buchen Sie direkt einen Termin.